museum-digitalLandesmuseum Württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Malerei Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen [KRGT Miniat. XII,5]
Landgräfin Elisabeth von Hessen (Kassel 1539 – 1582 Heidelberg) (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart / H. Zwietasch (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Miniaturporträt der Landgräfin Elisabeth von Hessen

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Elisabeth war eine Schwester der hessischen Landgrafen Ludwig und Wilhelm, die beide Töchter des württembergischen Herzogs Christoph geheiratet hatten. Sie war also eine Schwägerin der Herzoginnen Hedwig und Sabina von Württemberg.
Das Porträt zeigt die hessische Prinzessin mit weiß-blonden Haaren unter einem goldenen Haarnetz und einem schwarzen Barett mit Goldschleifchen. Sie trägt einen schwarzen Vlieger (einen weiten Rock) mit Puffärmeln, hohem Kragen und kleiner weißer Krause.
Die hessische Prinzessin war seit 1560 mit dem späteren pfälzischen Kurfürsten Ludwig VI. verheiratet. Die Inschrift nennt – neben ihrem Namen, ihrer Herkunft und dem Entstehungsjahr des Porträts – auch diese Würde: ELISABETH PFALTZGRAVIN GEBORNE LANDGRAVI ZU HESSE ANNO 1569
[Matthias Ohm/Delia Scheffer]

Material/Technik

Öl auf Holz

Maße

H. 17 cm, B. 11,7 cm

Literatur

  • Ohm, Matthias und Delia Scheffer (2015): Verwandtschaft en miniature. Die Heiratspolitik Herzog Christophs von Württemberg in Porträts. In: Genealogie Heft 3/2015, Nr. 29.

Vergangene Ausstellungen

Hergestellt Hergestellt
1569
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1500
1499 1601
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.