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Gerichtsbarkeit

"Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

Zur Struktur der Gerichtsbarkeit heute siehe Hauptartikel Rechtsweg." - (de.wikipedia.org 11.12.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Siegelstock der Juristischen Fakultät der Hohen CarlsschuleSchandmantelJüngstes Gericht aus der Gerichtsstube im Ulmer RathausRichtschwertSchwert mit Symbolen der Gerichtsbarkeit auf der Klinge, 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts
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